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   BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91   

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https://dejure.org/1991,3200
BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91 (https://dejure.org/1991,3200)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1991 - 4 StR 584/91 (https://dejure.org/1991,3200)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91 (https://dejure.org/1991,3200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Vorwegvollzugs einer gesamten Haftstrafe vor der Unterbringung in einer Entzungsklinik bei Unsicherheit über den geeigneten Zeitpunkt des Maßregelvollzugs - Anordnung des Teilvorwegvollzugs durch die Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91
    Eine Erstreckung der Aufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten Thorsten S., der nicht Revision eingelegt hat, kommt nicht in Betracht, da die Entscheidung nach § 67 Abs. 2 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (vgl. BGH NJW 1991, 2431, 2432) [BGH 23.04.1991 - 4 StR 121/91].
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91
    Denn so kann die Motivation des Angeklagten durch die Hoffnung erhöht werden, bei gehöriger Mitwirkung an der Therapie diese Aussetzung zu erlangen; gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, den Erfolg der Therapie außerhalb des Strafvollzugs, aber unter dem Eindruck des zur Bewährung ausgesetzten Strafteils, zu erproben (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3).
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91
    Andererseits ist, da die Strafkammer zu Recht der Motivation des Angeklagten für den Maßregelvollzug besondere Bedeutung beimißt, die Frist so zu bestimmen, daß dem Angeklagten - vorbehaltlich seiner weiteren Entwicklung, der im Rahmen einer Entscheidung nach § 67 Abs. 3 StGB Rechnung getragen werden kann (vgl. Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 67 Rdn. 10) - die Chance der Aussetzung des Strafrestes unter gleichzeitiger Ermöglichung einer Anrechnung des Maßregelvollzugs aus jetziger Sicht nicht verwehrt wird (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2, Vorwegvollzug, teilweiser 7).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91

    Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91
    Die Strafkammer mußte vielmehr eine Frist bestimmen, nach der frühestens in den Maßregelvollzug überzuleiten ist, und durfte dies nicht der späteren Entscheidung durch die Strafvollstreckungskammer überlassen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6; Fischer NStZ 1991, 324, 325).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91
    Daß die Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe im vorliegenden Fall gegeben sind, hat die sachverständig beratene Strafkammer hier ausreichend dargetan (UA 49; vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1, 10, 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91
    Daß die Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe im vorliegenden Fall gegeben sind, hat die sachverständig beratene Strafkammer hier ausreichend dargetan (UA 49; vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1, 10, 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 258/90

    Zulässigkeit eines Vorwegvollzugs bei Entziehungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91
    Daß die Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug der Strafe im vorliegenden Fall gegeben sind, hat die sachverständig beratene Strafkammer hier ausreichend dargetan (UA 49; vgl. dazu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 1, 10, 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 707/86

    Anforderungen an die Anordnung eine Strafe vor einer Maßregel zu vollziehen -

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 4 StR 584/91
    Die Strafkammer mußte vielmehr eine Frist bestimmen, nach der frühestens in den Maßregelvollzug überzuleiten ist, und durfte dies nicht der späteren Entscheidung durch die Strafvollstreckungskammer überlassen (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6; Fischer NStZ 1991, 324, 325).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Von dieser zunächst dem Tatrichter aufgegebenen Prognose kann nicht im Hinblick auf - jeder Prognoseentscheidung anhaftender - "Unwägbarkeiten" der künftigen Entwicklung abgesehen werden (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6; BGH, Beschl. vom 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91; Fischer NStZ 1991, 324, 325).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Eine Erstreckung der Aufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten M. S., bei dem ebenfalls eine Drogensucht festgestellt wurde, der jedoch keine Revision eingelegt hat, scheidet aus, da die Entscheidung nach § 64 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (vgl. zu § 67 Abs. 2 StGB: BGH NJW 1991, 2431, 2432; BGH, Beschl. v. 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91 - insoweit nicht in NStZ 1992, 205, 206 abgedruckt).
  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 200/94

    Unterbringung - Revision - Zurückverweisung - Aufhebung

    Eine Erstreckung der Aufhebung gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten E., bei dem ebenfalls eine Drogensucht festgestellt wurde, der jedoch keine Revision eingelegt hat, ist nicht erforderlich, da die Entscheidung nach § 64 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 1994 - 2 StR 265/94; vgl. zu § 67 Abs. 2 StGB: BGH NJW 1991, 2431, 2432; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 4 StR 584/91).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 312/92

    Anordnung eines Vorwegvollzugs der gesamten Strafe vor der Unterbringung in einer

    Andererseits ist, da die Strafkammer zu Recht der Motivation des Angeklagten für den Maßregelvollzug besondere Bedeutung beimißt, die Frist so zu bestimmen, daß dem Angeklagten - vorbehaltlich seiner weiteren Entwicklung, der im Rahmen einer Entscheidung nach § 67 Abs. 3 StGB Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH, NStZ 1992, 205; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 67 Rdn. 10) - die Chance der Aussetzung des Strafrestes unter gleichzeitiger Ermöglichung einer Anrechnung des Maßregelvollzugs aus jetziger Sicht nicht verwehrt wird (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 7).
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